Integrationshelfer:innen im Kindergarten: Teilhabe in der Kita
Gemeinsam spielen, singen und basteln, Freundschaften knüpfen und Konflikte lösen: Der Besuch eines Kindergartens ist für viele Kinder ein wichtiger Meilenstein in ihrer Entwicklung. Auch für die Eltern bedeutet die Tagesbetreuung Entlastung und Zeit, in der sie beruflich tätig sein, Erledigungen machen oder Hobbys nachgehen können. Für Kinder mit Behinderung oder einer Beeinträchtigung und ihre Familien ist der Kita-Besuch oft keine Selbstverständlichkeit. Inklusion in der Kita ist vielerorts durch einen unzureichenden Betreuungsschlüssel erschwert. Wenn keine Integrationsgruppe oder integrative Kindertagesstätte zur Verfügung steht oder die Betreuung dort unzureichend für die Bedürfnisse des Kindes ist, gibt es für Familien die Möglichkeit, einen Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin zu beantragen. Diese begleiten das Kind im Kita-Alltag und ermöglichen so auch die Betreuung in einem Regelkindergarten ohne spezielles inklusives Konzept.
Als Soziallotterie unterstützen wir von der Deutschen Fernsehlotterie soziale Projekte in Deutschland, die zum Beispiel gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion durch innovative Ideen vorantreiben. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Arbeit von Integrationshelfer:innen im Kindergarten aussieht und wie sie dazu beiträgt, gerechte Bildungschancen für alle zu schaffen.
Mitspielen und helfen!
Unsere Idee für dein soziales Engagement: Ein Los der Fernsehlotterie! Mindestens 30 Prozent aller Einnahmen fließen in die Förderung sozialer Projekte in Deutschland. Jetzt Los kaufen und innovative Ideen unterstützen!
Aufgabe von Inklusionskräften im Kindergarten
Die Aufgaben von Integrationshelfenden im Kindergarten sind ganz individuell auf die Bedürfnisse des betreuten Kindes zugeschnitten. In der Regel begleitet eine Inklusionskraft ein Kindergartenkind. Bei Kindern, die weniger Unterstützung benötigen, zum Beispiel, weil sie lediglich eine Sprachbarriere haben, kann ein:e Integrationshelfer:in auch mehrere Kinder gleichzeitig begleiten.
Das sind typische Aufgaben, die für Integrationshelfende in der Kita anfallen:
Individuelle Unterstützung: Sie helfen dem Kind bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben, wie dem An- und Ausziehen, Essen, Toilettengang oder der Teilnahme an Gruppenaktivitäten.
Förderung der sozialen Interaktion: Sie unterstützen das Kind dabei, soziale Kontakte zu anderen Kindern aufzubauen, Konflikte zu lösen und in Gruppenspiele integriert zu werden.
Assistenz bei Lern- und Spielaktivitäten: Je nach Bedarf unterstützen sie das Kind bei Aufgaben und Aktivitäten, die für das Kind eine besondere Herausforderung darstellen, z. B. Basteln, Malen oder Bewegungsspiele.
Förderung der Selbstständigkeit: Ein wichtiges Ziel der Integrationshilfe ist es, dem Kind zu helfen, Schritt für Schritt selbständiger zu werden, indem sie nur so viel Unterstützung bieten wie gerade nötig ist.
Kommunikation mit den Erzieher:innen: Integrationshelfer:innen arbeiten eng mit dem pädagogischen Kindergartenpersonal und anderen Fachkräften zusammen, um sicherzustellen, dass das Kind die benötigte Unterstützung erhält. Sie sind oft in Gespräche zur Entwicklungsförderung des Kindes eingebunden.
Dokumentation und Rückmeldung: Sie führen häufig eine Dokumentation über die Entwicklung und den Fortschritt des Kindes und geben regelmäßig Rückmeldung an die Eltern und das pädagogische Team.
1-zu-1-Betreuung im Kindergarten: Voraussetzungen für Kinder und Individualbegleiter:innen
Von Bundesland zu Bundesland sind die Voraussetzungen unterschiedlich, unter denen ein Kindergartenkind eine Integrationshilfe erhalten kann. Ein besonderer Unterstützungsbedarf, zum Beispiel durch eine geistige oder körperliche Behinderung, Erkrankung oder Entwicklungsverzögerung, muss festgestellt und durch eine ärztliche Diagnose begründet werden. Gleichzeitig muss das Kind aber in der Lage sein, mit Unterstützung durch eine:n Integrationshelfer:in, am Kita-Alltag teilzunehmen. Ein individueller Förderplan beschreibt konkret, bei welchen Aktivitäten das Kind welche Unterstützung benötigt.
Für Integrationshelfer:innen gibt es noch keine einheitlich geregelte Ausbildung. Oft üben Menschen mit einer pädagogischen oder sozialpflegerischen Qualifikation die Tätigkeit aus. Es ist aber auch möglich, als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin Integrationshelfer:in zu werden. Die Erfahrung mit Kindern, insbesondere mit besonderem Förderbedarf, und Soft Skills wie Einfühlungsvermögen, Geduld und Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Teamfähigkeiten, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind einige der Voraussetzungen, auf die bei der Einstellung von Integrationshelfer:innen geachtet wird. Ein erweitertes Führungszeugnis und ein spezieller Erste-Hilfe-Kurs für Kinder werden ebenfalls oft verlangt.
Antrag und Gehalt: Wer bezahlt Integrationshelfer:innen im Kindergarten?
Integrationshelfer:innen sind nur selten direkt bei der Kita angestellt. Das ist der Fall bei größeren Einrichtungen, die besondere Programme oder Fördermittel für Inklusion haben. Die meisten Integrationshelfer:innen sind bei freien Trägern wie Wohlfahrtsverbänden (z. B. Caritas, Diakonie, DRK, AWO) oder Vereinen und Organisationen tätig. Einige arbeiten auch selbstständig und werden vom Jugendamt oder Sozialamt für einen konkreten Fall beauftragt. Diese Träger übernehmen auch die Kosten für eine Kita-Begleitung, wenn der Bedarf anerkannt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Um eine:n Integrationshelfer:in für den Kindergarten zu erhalten, müssen die Familien einen entsprechenden Antrag beim jeweiligen Kostenträger stellen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, über private Dienstleister oder selbstständige Integrationshelfer:innen eine Inklusionshilfe für den Kindergarten als Selbstzahler:in auf Honorarbasis zu engagieren.
Das Gehalt für Integrationshelfer:innen orientiert sich am TVöD und bewegt sich in den Entgeltgruppen S4 bis S8, was zwischen 1.800 und 2.500 Euro brutto bei einer Vollzeitstelle entspricht.
Die Deutsche Fernsehlotterie fördert Inklusion und Teilhabe
Integrationshelfer:innen ermöglichen Kindern den Besuch eines Kindergartens, die auf bestimmte Unterstützung und Förderung angewiesen sind. Damit ebnen sie früh den Weg zu Inklusion und Teilhabe, weil sie die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen fördern. Wenn ein Kind bereits mit Integrationshilfe einen Regelkindergarten besucht hat, ist die Hürde, eine Regelschule statt einer Förder- oder Sonderschule zu wählen, geringer. Gleichzeitig lernen alle Kindergartenkinder, dass es viele verschiedene Menschen mit verschiedenen Körpern und Fähigkeiten gibt und dass es ganz normal ist, wenn Menschen Hilfsmittel nutzen, um am alltäglichen Leben teilhaben.
Wir von der Deutschen Fernsehlotterie setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in der Mitte der Gesellschaft leben und nicht an den Rand gedrängt werden. Wir fördern den Kontakt und Austausch von Menschen mit und ohne Behinderung für ein solidarisches, offenes und tolerantes Miteinander. Mit einem Los der Deutschen Fernsehlotterie bist auch du dabei und unterstützt Projekte für Inklusion, Teilhabe und andere wichtige soziale Themen. Mindestens 30 Prozent aller Einnahmen fließen in die Projektförderung. Sei auch du dabei und gewinne mit etwas Glück bis zu 1,5 Millionen Euro.