Gemeinnützigen Verein gründen
Die Vereinswelt in Deutschland ist bunt – über 600.000 eingetragene gemeinnützige Vereine arbeiten daran, unsere Gesellschaft offener, ökologischer und sozialer zu gestalten. Artikel neun unseres Grundgesetzes sagt “Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden” – damit bist auch du gemeint. Hast du eine gute Idee und überlegst, ob die Gründung eines gemeinnützigen Vereins die richtige Entscheidung ist? Die Deutsche Fernsehlotterie informiert über notwendige Voraussetzungen, entstehende Kosten und erklärt in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man einen gemeinnützigen Verein gründet.
Wann lohnt sich die Gründung eines gemeinnützigen Vereins?
Gerade für Menschen, die mit ihrer Gründungsidee nicht primär Geld verdienen, sondern einen gemeinnützigen Beitrag leisten möchten, ist die Rechtsform spannend. Nicht umsonst organisieren sich zahlreiche Naturschutzverbände und auch Kindergärten als gemeinnützige Vereine. Aber für wen genau ist ein gemeinnütziger Verein eine gute Option?
Natur- & Umweltschutz: Tierheime und auch Naturschutzverbände werden in den meisten Fällen von Vereinen geführt. Sie setzen sich z. B. für Tierrechte und Klimaschutz ein.
Soziales: Auch Kindergärten, die freiwillige Feuerwehr oder gemeinnützige Organisationen, die sich für bestimmte Menschengruppen einsetzen, sind oft in Vereinen organisiert.
Förderverein: Eine Sonderform des Vereins ist der Förderverein. Er unterstützt verschiedene Einrichtungen (z. B. Schulen), indem er Spenden organisiert.
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Gemeinnützigen Verein gründen – Voraussetzungen
Egal, ob eingetragen oder nicht, um einen gemeinnützigen Verein zu gründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Gründungsmitglieder: Damit die Vereinsgründung wirksam ist, ist eine bestimmte Anzahl an Gründungsmitgliedern erforderlich. Soll der Verein eingetragen werden, müssen sieben Personen bei der Gründung des gemeinnützigen Vereins anwesend sein und das Protokoll unterschreiben. Wer einen nicht-eingetragenen gemeinnützigen Verein gründen will, benötigt nur zwei Gründungsmitglieder.
Name: Egal, ob der Verein eingetragen werden soll oder nicht – er benötigt einen Namen. Auch hier gibt es einige Voraussetzung, die bei der Gründung des gemeinnützigen Vereins beachtet werden müssen. Zum einen darf der Name keine Marken- oder Namensrechte verletzen. Hat ein Verein in derselben Gemeinde einen ähnlichen Namen, darf der Namensvorschlag ebenfalls abgelehnt werden. Zum anderen darf der Vereinsname nicht irreführend sein. Interessenten sollten sich aus dem Namen erschließen können, wofür der Verein steht.
Rechtliches: Gerade dann, wenn der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen noch einige rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. So muss zum Beispiel eine Vereinssatzung festgelegt werden und eine Gründungsversammlung stattfinden. Hier wird dann auch der Vorstand gewählt und im Protokoll vermerkt. Weitere rechtliche Punkte findest du in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ablauf einer Vereinsgründung mit gemeinnützigem Ziel.
Die passende Rechtsform – diese Vereinsformen gibt es
Eingetragen oder nicht-eingetragen – das ist hier die Frage. Wir klären hier die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vereinsformen und nennen Alternativen.
Eingetragener Verein (e.V.): Erfolgt dein Verein keine vorwiegend kommerziellen Zwecke, kannst du ihn als gemeinnützigen Verein ins Vereinsregister eintragen lassen. Das hat einige Vorteile – vor allem monetäre. So erhalten eingetragene Vereine Steuererleichterungen und können außerdem auf öffentliche Mittel zugreifen, um den Verein zu finanzieren. Auch in Fragen der Haftbarkeit hat ein eingetragener Verein deutliche Vorteile. Hier haftet nämlich nur der Verein mit dem Vereinsvermögen, Mitglieder sind also nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Nicht eingetragener Verein: Aber auch ein nicht eingetragener Verein bringt einige Vorteile mit sich, vor allem, wenn die notwendigen Mitglieder fehlen. Wer einen nicht eingetragenen Verein gründen möchte, benötigt nur ein weiteres Vereinsmitglied. Allerdings haften hier Mitglieder mit ihrem Privatvermögen. Oft ist der nicht eingetragene Verein eine Übergangslösung – eine Eintragung ist jederzeit möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Sonderform – wirtschaftlicher Verein: Der wirtschaftliche Verein ist die Rechtsform der Wahl, wenn keine andere Rechtsform passend ist. Deshalb sind wirtschaftliche Vereine auch sehr selten.
Aber auch für einen eingetragenen sowie einen nicht eingetragenen Verein gibt es gute Alternativen. Mit der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) oder der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) spart man Körper- und auch Gewerbesteuern. Außerdem entscheiden sich viele für den Schritt, um nicht vom gewählten Vorstand und dessen Entscheidungen abhängig zu sein. Die gGmbH und auch die gUG werden von einer konstanten Geschäftsführung geleitet.
Was kostet es, einen gemeinnützigen Verein zu gründen?
Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins ist nicht nur mit verhältnismäßig wenig bürokratischen Aufwand verbunden, es ist auch nicht besonders teuer. Rund 150 Euro sollte man einplanen – und hier sind die Kosten für den Eintrag ins Vereinsregister, die notarielle Beglaubigung, die Bekanntmachung und mehr bereits inbegriffen.
Ist ein Verein die passende Rechtsform? Vor- und Nachteile im Überblick
Wer eine gemeinnützige Organisation gründen möchte, hat die Wahl aus verschiedenen Rechtsformen. Ob ein eingetragener Verein die passende Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um die Entscheidung zu erleichtern, findest du hier die Vor- und Nachteile eines eingetragenen Vereins.
Vorteile | Nachteile |
---|
Steuererleichterungen | Der Verein kann nur gemeinnützigen Zwecken dienen, wirtschaftliche Einnahmen dürfen nur für gemeinnützigen Zweck aufgewendet werden. |
Zugang zu öffentlichen Mitteln | Sieben Gründungsmitglieder erforderlich |
Mitglieder haften nicht mit ihrem Privatvermögen | Mitgliederzahl drei nicht unterschreiten |
Gründungskosten sind besonders gering | Gewählter Vorstand und Mitgliederversammlung sind verpflichtend |
Startkapital ist nicht notwendig | Satzung muss verfasst und dem Finanzamt zugestellt werden |
Gründung ist mit relativ wenig bürokratischen Aufwand verbunden | Alle Vorstandswahlen und Änderungen in der Satzung müssen gemeldet werden |
Ablauf bei der Vereinsgründung – gemeinnützigen Verein Schritt-für-Schritt gründen
Wer einen eingetragenen Verein gründen möchte, muss verschiedene rechtliche Vorgaben erfüllen und sollte sich deshalb an einen klaren Plan halten. So geht kein Schritt verloren und am Ende hat man alle notwendigen Unterlagen beisammen.
Schritt 1 – Die Mitgliederzahl
Damit der Verein eingetragen werden kann, sind sieben Gründungsmitglieder notwendig. Sie müssen auch bei der ersten Versammlung anwesend sein und das Protokoll unterschreiben. Deshalb besteht der erste Schritt zwangsläufig darin, Mitglieder zu finden. Ob auf der Arbeit, bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder im Bekanntenkreis – hier warten potenzielle Vereinsmitglieder auf dich. Gelingt es nicht, den Verein auf sieben Mitglieder aufzustocken, kann die Eintragung ins Vereinsregister auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Schritt 2 – Die Gründungsversammlung
Logisch, für eine Gründung ist eine Gründungsversammlung notwendig, schließlich wird der Verein nicht von einer Einzelperson gegründet. Mindestens sieben Mitglieder müssen hier anwesend sein und den Vorstand wählen. Auch der Vereinsname wird gemeinsam festgelegt. Damit der Verein funktionieren kann, benötigt er einen Vorstand, der die Leitung des Vereins übernimmt sowie eine Mitgliederversammlung. Weitere Organe wie etwa ein Kassenwart sind nicht zwingend notwendig.
Schritt 3 – Die Satzung
Um den Verein ins Vereinsregister eintragen zu können, muss eine Vereinssatzung erstellt und dem Finanzamt vorgelegt werden. Damit sie gültig ist, müssen die sieben Gründungsmitglieder unterschreiben. Später ist auch eine notarielle Beglaubigung notwendig. Für das Verfassen der Vereinssatzung helfen Vorlagen aus dem Internet. Die Satzung sollte neben Namen und Sitz des Vereins vor allem die folgenden Fragen klären:
Zu welchem Zweck wird der Verein gegründet?
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag und wenn ja, wie hoch ist er?
Wie wird der Eintritt neuer Mitglieder und der Austritt alter Mitglieder geregelt?
Wie wird der Vorstand gebildet?
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird die Mitgliederversammlung einberufen?
Wie wird die Mitgliederversammlung einberufen?
Wie werden Beschlüsse beurkundet?
Schritt 4 – Die Gemeinnützigkeit
Wie bereits geklärt, kommt die Gründung eines gemeinnützigen Vereins nur in Frage, wenn der Gründungszweck gemeinnütziger und nicht wirtschaftlicher Natur ist. Das muss auch aus der Satzung hervorgehen. Die Gründungsmitglieder müssen beim Finanzamt eine Prüfung der Gemeinnützigkeit beantragen, nur so kann der Verein von Steuererleichterungen profitieren. Etwa alle drei Jahre wird diese Prüfung wiederholt, um einen Missbrauch auszuschließen.
Schritt 5 – Das Vereinsregister
Ist die Vereinssatzung mit ihren sieben Unterschriften notariell beglaubigt, kann ein Eintrag ins Vereinsregister beantragt werden. Dafür reichst du die Satzung und auch das Protokoll der Gründungsversammlung ein. Ist hier alles in Ordnung, erhältst du einen Registerauszug. Denke daran, den Auszug beim Finanzamt abzugeben – so ist es über die Eintragung informiert.
Schritt 6 – Das Geschäftskonto
Für Einnahmen aus beispielsweise Spendenaktionen und auch für steuerliche Fragen ist es notwendig, ein Geschäftskonto für den Verein anzulegen. Hier gibt es bei den meisten Banken spezielle Konten.
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